W.L. – Handel von Endoskopie Equipment

Bachstraße 12

94569 Stephansposching

 

Telefon: +49 (0) 9935 - 9519670

Telefax: +49 (0) 9935 - 9519670

E-Mail: wl-info@t-online.de 

 

Geschäftsinhaber: Wolfgang Lakner

 

Ust.-IDNr.: DE255445389

Steuernummer: 108/243/10187

 

Realisation/Text/Gestaltung: www.agentur-loesch.de

Bildnachweis: Wolfgang Lakner, fotolia: © Robert Kneschke, © Kzenon, © tunedin

Haftungsausschluss:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Einfluss auf Gestaltung und/oder Inhalte der gelinkten Web-Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Web-Seiten auf unserer gesamten Homepage inkl. aller Unterseiten, Unterlinks oder anderen Weiterleitungsmechanismen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Web-Präsenz ausgebrachten Links und für alle Inhalte von Seiten zu denen Links, Banner oder sonstige Verknüpfungen führen.


Alle aufgeführten Geräte und Zubehörteile können nicht online bestellt und gekauft werden. Die aufgeführten Preisangaben dienen der Information – bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Allgemeines

1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.

 

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

2.1. Die von W.L. – Handel von Endoskopie Equipment erstellten Angebote sind freibleibend, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist.

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von 72 Stunden durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller / Käufer innerhalb dieser Frist das uns zur Reparatur überlassenen Gerät repariert zurückgesandt oder die bestellte Ware zugesandt wird. Wir sind berechtigt, die Reparatur von uns übersandte Geräte ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

2.2. Der Kunde geht mit der Bestellung von Waren und oder der Beauftragung einer Reparatur, ein verbindliches Rechtsgeschäft als Unternehmer ein. Der Auftraggeber beschließt dadurch bestellte Ware zu erwerben oder einen Reparaturauftrag gegenüber W.L. – Handel von Endoskopie Equipment zu erteilen.

 

3. Kostenvoranschlag

3.1. Soweit möglich, wird dem Auftraggeber bei Vertragsabschluss der voraussichtliche Reparaturpreis laut gültiger Preisliste angegeben, andernfalls kann der Auftraggeber Kostengrenzen setzen.

Kann die die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.

 

3.2. Wird vor der Ausführung der Reparatur ein Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisansätzen gewünscht, so ist dies vom Auftraggeber ausdrücklich zu verlangen. Ein derartiger Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Kostenvoranschläge erfolgen ohne Berechnung.

 

3.3. Erteilt der Auftraggeber nach Erhalt des Kostenvoranschlages keinen Reparaturauftrag, behält sich der Auftragsnehmer das Recht vor eventuelle Kosten dem Auftraggeber zu berechnen.

 

3.4. Der Auftragnehmer Der Auftragnehmer haftet in diesem Fall nicht für die Funktionsfähigkeit des nicht reparierten Gerätes. Eine Aufbereitung erfolgt nicht. Das Gerät wird als defektes Gerät zurückübermittelt. Der Auftragnehmer rät in diesem Fall ausdrücklich von einer weiteren Verwendung des Gerätes ab.

 

4. Reparatur

4.1. Der Reparaturgegenstand braucht bei nicht durchführbarer Reparatur nur auf ausdrücklichen Wünsch des Auftraggebers gegen Erstattung der Kosten wieder in den Ursprungszustand zu werden, es sei denn, dass die vorgenommenen Arbeiten nicht erforderlich waren.

 

4.2. Bei nicht durchführbarer Reparatur haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden am Reparaturgegenstand, die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und für Schäden, die nicht am Reparaturgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig auf welcher Rechtsgrund sich der Kunde beruft. (Diese Regelung gilt für unreparierte Medizinprodukte)

 

4.3. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit dem Geschäftsinhaber oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers.

 

4.4. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer – außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit dem Geschäftsinhaber und der leitender Angestellter – nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

 

5. Preise

5.1. Die Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

5.2. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung seitens des Auftragnehmers und eine Beanstandung seitens des Auftraggebers müssen schriftlich, spätestens vier Wochen nach Zugang der Rechnung, erfolgen.

 

5.3. Die Zahlung ist bei Abnahme und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung ohne Skonto zu leisten, 30 Tage nach Erhalt der Rechnung gerät der Auftraggeber in Verzug. Der Verzugszins beträgt für das Jahr acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, (§ 288 BGB).

Befindet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer mit Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle weiteren gegen den Auftraggeber bestehenden Forderungen sofort fällig.

 

5.4. Für Lieferungen in das Ausland wird Leistung Zug um Zug vereinbart, das gleiche gilt bei Leistungen für Dritte an Dritte.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 3 Monaten die Preise entsprechend den eingetreten Kostensteigerung zu erhöhen.

 

6. Transport

6.1. Die Lieferung erfolgt frei Haus durch den Auftragnehmer und auf dessen Kosten. Bei Sonderwünschen ( Export, Express ) trägt der Auftraggeber die Kosten der Sonderzustellung. Bei Nichtfreigabe eines Kostenvoranschlages trägt der Auftraggeber die Transportkosten.

 

6.2. Der Auftraggeber trägt die Transportgefahr bei eigenem oder veranlasstem Transport durch Dritte.

 

6.3. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten Hin- und ggf. der Rücktransport gegen die versicherbare Transportgefahren, z.B. Diebstahl, Bruch, Feuer versichert.

 

6.4. Die Preise sind ab Werk, somit zuzüglich der jeweils anfallenden Transport- und Verpackungskosten. Die Kosten einer eventuellen Transportversicherung werden ebenfalls in Rechnung gestellt.

 

7. Reparaturfrist

7.1. Die Angaben über Reparaturfristen beruhen auf Schätzungen und sind daher nicht verbindlich.

 

8. Abnahme

8.1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Reparaturgegenstandes verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist. Erweist sich die Reparatur als nicht vertragsgemäß, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers und die Funktionalität des Reparaturgegenstandes unerheblich ist oder auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.

 

8.2. Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Anzeige der Beendigung der Reparatur als erfolgt.

 

9. Pfandrecht / Eigentumsvorbehalt

9.1. Wir behalten uns das Pfandrecht am Reparaturgegenstand oder das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Gerät der Käufer oder Besteller in Verzug, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, Erfüllungen zu verlangen oder den Reparaturgegenstand bzw. Kaufsache zurückzunehmen. In der Rücknahme oder einer Pfändung liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

 

9.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

10. Gefahrübergang

10.1. Erfüllungsort ist, sowohl bei Reparaturaufträgen als auch bei Warenverkauf, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, der Geschäftssitz von W.L. – Handel von Endoskopie Equipment.

10.2. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/ Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

11. Gewährleistung

11.1. Liegt ein von uns vertretener Mangel vor, ist uns dieser unverzüglich anzuzeigen. Wir sind nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels ( Nacherfüllung ) oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, - und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, das der Reparatur- oder Kaufgegenstand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.

 

11.2. Die Sachmängelhaftungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme / Übergabe des Reparatur- oder Kaufgegenstandes. Dieselbe Frist gilt auch für etwaige Schadensersatzansprüche, soweit diese Ansprüche nicht auf gesetzliche Vorschriften beruhen, deren Bestimmungen eine Verjährungserleichterung nicht zulassen.

 

11.3. Die Frist für die Mängelhaftung wird um die Dauer der durch die Nachbesserungsarbeiten verursachten Ausfallzeit des Reparaturgegenstandes verlängert.

11.4. Die Haftung des Auftragnehmers besteht nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder auf eine Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist.

 

11.5. Durch etwa seitens des Auftraggebers oder Dritter unsachgemäß ohne vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Reparaturarbeiten an dem bemängelten Reparaturgegenstand, wird die Haftung des Auftragnehmers für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Nur in dringenden Fällen, wie etwa der Gefährdung der Betriebssicherheit und zu Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei der Auftragnehmer sofort zu verständigen ist, oder wenn der Auftragnehmer bereits mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Auftraggeber das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom Auftragnehmer Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

 

11.6. Von den durch Ausbesserung entstehenden unmittelbaren Kosten trägt der Auftragnehmer – soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt – die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaues, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung seiner Monteure und Hilfskräfte. Im Übrigen trägt der Auftraggeber die Kosten.

 

11.7. Lässt der Auftragnehmer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist für die Mängelbeseitigung durch sein Verschulden fruchtlos verstreichen, so hat der Auftraggeber ein Minderungsrecht von maximal 5% des Reparaturpreises. Das Minderungsrecht des Auftraggebers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Mängelbeseitigung. Nur wenn die Reparatur trotz der Minderung für denn Auftraggeber nachweisbar ohne Interesse ist, kann der Auftraggeber nach Ankündigung den Vertrag rückgängig machen.

 

12. Urheberrechte

12.1. W.L. – Handel von Endoskopie Equipment beansprucht an alle Fotografien, Logo, Produktbezeichnungen sowie bildnerische Gestaltung Urheber und Namensrechte. Dritte Personen dürfen diese Namen, Gestaltungen, Texte, Logo und Abbildungen nur weiter verwerten, wenn Sie vorher die ausdrückliche schriftliche Genehmigung von W.L. – Handel von Endoskopie Equipment erhalten haben.

 

13. Gerichtsstand

13.1. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das Gericht des Hauptsitzes des Auftragnehmers zuständig. Der Auftragnehmer kann auch das Gericht, das für seine mit der Reparatur betraute Zweigniederlassung zuständig ist, oder das für den Auftraggeber zuständige Gericht.

 

13.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer / Besteller seinen Sitz im Ausland hat.